Legionellen (Ursachen und Maßnahmen) (13.12.2023)
Bei Häusern mit einer zentralen Warmwasserbereitung über Speichergeräte können sich gesundheitsschädliche Keime (Legionellen) bilden. Anlagen dieser Art sind beim zuständigen Gesundheitsamt meldepflichtig und müssen regelmäßig (alle 3 Jahre) beprobt werden. Werden hier die Grenzwerte überschritten sind zum Teil umfangreiche, kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen.
Legionelle können sich bilden, wenn die Temperatur des Warmwassers unter 55 ° Celsius abfällt. Deshalb sollte unbedingt folgendes beachtet werden:
- Die Temperatur im Warmwassersystem darf 55 ° Celsius konstant nicht unterschreiten.
- „Totleitungen“ sind zu vermeiden bzw. zurückzubauen. Existiert eine Wasserleitung, in der kein Durchfluss stattfindet, können sich Legionellen bilden.
- Bei Wohnungsleerstand, oder längerer Abwesenheit müssen alle Warmwasserentnahmestellen regelmäßig (bestenfalls 1 x pro Woche) betätigt werden, um für ca. 1 Minute Durchfluss zu gewährleisten.
- Bei Sanierungen von Bädern oder Küchen muss darauf geachtet werden, dass Warmwasserleitungen als Zirkulationsleitung und nicht als Endleitung an das Netz angeschlossen werden.
Wilde Müllkippen (13.07.2023)
Leider kommt es immer wieder vor, dass Müll/Sperrmüll falsch abgelegt und deshalb nicht entsorgt wird. Wenn dies auf öffentlichem Grund (Gehweg/Begleitstreifen an der Straße) geschieht, bietet die Stadt Bremen einen sehr effektiven und kostenfreien Service an. Unter
Mängelmelder Bremen (über Suchmaschine Browser)
werden Sie auf die Internetseite geleitet. Hier können Sie Sie einfach den Mangel beschreiben und versenden. Die Stadtreinigung kümmert sich dann umgehend um die Abfuhr.
Datensicherheit (02.05.2023)
In letzter Zeit erhalten einige unsere Kunden alte E-Mails mit direkter Ansprache und PDF Anhang, die auf den ersten Blick nach Mails aus unserem Hause aussehen. Bitte vergewissern Sie sich bei Maileingängen, in denen Sie zum Öffnen eines Anhangs aufgefordert werden, dass wir auch der Absender sind. Unsere Mails müssen immer mit @dhw-bremen.de enden.
Alle Mails, die nicht wie vor beschrieben enden, oder grobe Rechtschreibfehler und schlechte Formulierungen enthalten sind verdächtig. Im Zweifel öffnen Sie die Anhänge nicht oder fragen bei uns nach, ob eine Mail versandt wurde.
Unser System wird ständig überwacht und gewartet. Sicherheitslücken auf unserer Seite sind auszuschließen. Die Möglichkeiten unautorisiert an fremde Mails zu gelangen sind jedoch vielfältig. Prüfen Sie ggf. Ihren Rechner auf Schadsoftware bzw. Sicherheitslücken.
Energiepreisentwicklung/Einsparungspotentiale (07.11.2022)
Die momentane wirtschaftliche Entwicklung stellt die gesamte Bevölkerung vor große finanzielle Herausforderungen. Die Preise für Beheizung und Warmwasser sind drastisch gestiegen. Ein Ende der Preisspierale ist nicht absehbar. Für Wohnungseigentumsbesitzer und Mieter geben wir nachfolgend Hinweise für Einsparpotentiale:
Die Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad kann eine Energie-/Kostenersparnis von ca. 6 % bewirken. Heizkörper sollten bei Bedarf entlüftet werden.
Wartung, Reinigung und Einstellung von Heizungsanlagen kann deutlich Energie einsparen.
Die ersatzweise Beheizung mit Stromradiatoren stellt keine echte Alternative dar, weil auch die Strompreise entsprechend angestiegen sind.
Prüfen Sie auch Ihre Fenster und Türen. Ggf. können Einstellungen, Dichtungsbänder und Vorhänge zur Energieeinsparung beitragen.
Beim Duschen und Händewaschen sollte das Warmwasser nur kurz benutzt werden. Beim Einseifen sollte das Wasser ausgestellt werden.
Die größten Stromverbraucher in Haushalten sind in der Regel alte E-Herde, Kühlschränke und Kühltruhen. Erneuerungen tragen maßgeblich zur Einsparung bei. Kühlschränke und Tiefkühlelemente sollten regelmäßig abgetaut werden. Alle „Standby“ Geräte sollten über eine schaltbare Steckdosenleiste betrieben und bei Nichtbenutzung ausgeschaltet werden. Beleuchtungen sollten komplett auf LED umgestellt werden.
Alle Nutzer sollten sich auf Nachzahlungen aus den Abrechnungen 2022 einstellen. Der Verwalter kann beschlossene Hausgeld- oder Nebenkostenvorauszahlungen nicht eigenmächtig anheben/anpassen. Jeder Nutzer hat aber die Möglichkeit seine Vorauszahlungen individuell zu erhöhen. Dies muss dem Verwalter allerdings schriftlich angezeigt werden.
Ventile sizten fest und verursachen Ärger, Zeit und Kosten (15.11.2021)
Alle Ventile innerhalb von Wohnungen können sich im Laufe der Zeit „festsetzen“. Dies führt zum Funktionsausfall. Bei Heizkörpern bleiben diese kalt, Absperr- und Eckventilen können nicht mehr zugedreht werden.
Es empfiehlt sich deshalb, Ventile in regeläßigen Abständen (bei Heizungen alle 3 Monate, bei Absperrventilen alle 6 Montae) kurzzeitig vollstänig zu öffnen/bzw. zu schließen.
Wasserschäden sind arbeits- und kostenintensiv und führen zu einer Vielzahl von Belastungen (26.10.2021)
Deutlich und stetig steigenden Schadenquoten im Gebäudeversicherungsbereich führen immer häufiger zu entsprechenden Konsequenzen. Die Versicherer fordern bei hohen Schadenquoten Erhöhung der Jahresprämien und/oder hohe Selbstbeteiligungen im Schadenfall. Als letzte Konsequenz wird im Schadenfall der Vertrag außerordentlich gekündigt.
Abgesehen von den wirtschaftlichen Mehrbelastungen bei hohen Schadenquoten stellen Wasserschäden für alle Betroffenen einen erheblichen Bearbeitungsaufwand da. Für den Bewohner entstehen bei größeren Schäden umfangreiche Belastungen (Ortung, Behebung, Trocknung und Wiederherstellung).
Oft entstehen Wasserschäden durch kleine Ursachen, die durch wenig Aufwand vermieden werden könnten. Selbstnutzende Wohnungseigentümer und Vermieter sollten deshalb nachfolgende Hinweise beachten:
1. Oft führen schadhafte Anschlussfugen von Bade- bzw. Duschwannen zu größeren Schäden. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig die Fugen in Feuchträumen. Gleiches gilt auch für Verfugungen von Fliesen in Nassbereichen.
2. Auch Anschlüsse von Waschmaschinen, Spülmaschinen o. ä. sollten regelmäßig kontrolliert werden. Außerdem sind Aquastopsysteme an Schlauchanschlüssen dringend zu empfehlen.
3. Wenn Ablaufsiebe von Bade- und Duschwanne zur Reinigung entfernt oder gelöst werden, müssen diese wieder ordnungsgemäß und fest eingesetzt werden.
4. Oft führen auch fehlende Versiegelungen hinter Rosetten von Armaturanschlüssen zu Wasserschäden.
5. Umbauten oder Reparaturen im Heizungs- Sanitärbereich sollten, schon wegen evtl. Regressansprüche im Schadenfall, ausschließlich durch kompetente Handwerker ausgeführt werden.
6. Fallen Ihnen Veränderungen an Wand- und Deckenbereichen (bräunliche Verfärbungen, Schimmelbildung o. ä.) auf, informieren Sie umgehend Ihre Verwaltung. Diese wird mit Ihnen gerne die Zuständigkeiten und die weitere Bearbeitung abklären.
7. Schließen Sie für einen evtl. Schadenfall unbedingt eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung ab. Als Vermieter können Sie Ihren Mieter über den Mietvertrag zum Abschluss verpflichten. Ein Bespiel: Sollte die Wohnung unbewohnbar sein trägt die Gebäudeversicherung bei Mietern zwar die Mietminderung, i. d. R. aber nicht evtl. notwendige Unterbringungskosten. Eine Hausratversicherung deckt je nach Vertrag die Unterbringungskosten. Außerdem reguliert die Gebäudeversicherung keinerlei Schäden an „beweglichen“ Gegenständen, die Hausratversicherung aber schon.
Sehr geehrte Wohnungseigentümer/innen, (01.03.2021)
mit Wirkung zum 01.12.2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetzt (WEMoG) in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Reform ist nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz in wesentlichen Punkten novelliert, sondern in diesem Zuge auch andere wichtige Vorschriften angepasst worden.
Nachfolgend geben wir Ihnen kurz und stichpunktartig einige der wesentlichen Änderungen bekannt:
- Eigentümerversammlungen sind in Zukunft unabhängig von der Teilnehmerzahl immer beschlussfähig. Die Mindesteinladungsfrist für Versammlungen beträgt drei Wochen. Diese Mindestfrist gilt auch für den Eingang von Anträgen zur Tagesordnung. Für Vollmachten, für Anträge und schriftliche Umlaufbeschlüsse genügt die Textform.
- Reine Onlineversammlungen sind auch in Zukunft nicht möglich. Die Eigentümergemeinschaft kann aber im Einzelfall durch Mehrheitsbeschluss die Onlineteilnahme an Versammlungen beschließen.
- Für eine Vielzahl von Beschlüssen reicht zukünftig eine einfache Mehrheit aus (z. B. bauliche Veränderungen, Änderungen von Kostenverteilungen).
- Der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
- Der Verwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis uneingeschränkt (Ausnahme Grundstücksankauf und Darlehnsaufnahme), als eine Art Geschäftsführer. Im Innenverhältnis ist der Verwalter weiterhin den rechtlichen Vorgaben des WEMoG und Beschlüssen der Gemeinschaft verpflichtet.
- Die Eigentümer haben Anspruch auf einen Verwalter mit Sachkundenachweis. Der Verwalter kann durch Mehrheitsbeschluss auch innerhalb des Bestellungszeitraumes abberufen werden.
- Zukünftig können auch Sondernutzungsbereiche (z. B. PKW-Stellplätze) zum Sondereigentum erklärt werden.
- Ein Verwaltungsbeirat kann aus einer beliebigen Zahl von Eigentümern bestehen. Er unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Er kann den Verwalter überwachen, hat aber gegenüber dem Verwalter keine Weisungsbefugnis. Der Beirat haftet bei unentgeltlicher Tätigkeit ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Eigentümer haben einen einklagbaren Anspruch auf Barriere-Reduzierung und E-Mobilität.
- Das WEG Recht wird mit dem Mietrecht harmonisiert (wichtig bei abweichenden Kostenverteilerschlüsseln).
- Gemäß aktueller Rechtsprechung sind Heizkörper und auch Thermostatventile dem Sondereigentum zuzuordnen, wohingegen alle Zu- und Ableitungen bis zur ersten Absperrung/Verteilung auch bis in die Wohnung dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden.
Für Rückfragen rufen Sie uns gerne an.